Aufgaben und Pflichten

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird der Elternbeirat auf zwei Jahre gewählt. Ausgeschiedene Elternbeiratsmitglieder werden durch Nachrücker ersetzt, die ebenfalls gewählt wurden. Die nächste Wahl des Elternbeirats der Rupprechtschule findet zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 statt. Eltern, die sich für eine Mitarbeit im Elternbeirat interessieren, sind herzlich eingeladen, mit dem amtierenden Elternbeirat Kontakt aufzunehmen.